Von Aroma bis Xylit

Ich bin bekennender Kaugummikauer, doch was steht eigentlich im Kleingedruckten hinten auf der Packung?

Wenn ich keinen Glimmstängel zwischen den Lippen habe, dann steckt mir meist ein Kaugummi zwischen den Zähnen.  Ich bevorzuge zuckerfreie, nicht nach Frucht schmeckende Kaugummi. Hinsichtlich der Marken bin ich nicht so wählerisch.

Kürzlich war ich in einem Discounter und deckte mich bei dieser Gelegenheit mit Kaugumminachschub ein. Zu Hause warf ich dann einen Blick auf die Rückseite der voluminösen Tüte (immerhin 45 g).  Nicht wie sonst üblich extrem kleingedruckt sondern kontrastreich weiß auf dunkelblau konnte man dort folgendes lesen:

  • Kaumasse mit stark tocopherolhaltigen Extrakten und Sojalecithine
  • Sorbit, Isomalt, Aroma,  Xylit, Maltit, Glycerin, Gummi arabicum
  • als Farbstoffe werden Titandioxid, Kurkumin und Patentblau V verwendet.
  • Süßstoff ist Sucralose, als Überzugmittel fungieren Carnaubawachs und Talkum

Zunächst interessierte mich Patentblau V. Lt. Wikipedia ist das ein Triphenylmethanfarbstoff, der vorwiegend als Lebensmittelfarbstoff (E 131) verwendet wird.  Hier taucht also die offensichtlich auf der Produktpackung vermiedene Bezeichnung E 131 auf. gemäß Was-ist-drin ist dieser Farbstoff unbedenklich.

Auch bei Titandioxid hilft die Wikipedia.

Es ist chemisch stabil, ungiftig und unter der Kennzeichnung E 171 als Lebensmittelzusatzstoff beispielsweise in Zahnpasta, Kaugummis und Hustenbonbons anzutreffen.

Aha, also wieder wird die Nutzung  der E-Kennzeichnung vermieden.

Das gleiche gilt auch für Kurkumin (auch Curcumin). Die wird oft mit E 100 gekennzeichnet.

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