Langsam aber sicher steuert der Sommer auf seinen Höhepunkt zu. Zwar ist für die Astronomen erst der 21. Juni Sommeranfang, doch die Wetterfrösche ziehen die Grenze früher, für sie beginnt der Sommer bereits am 1. Juni. In jedem Fall aber spüren wir es alle an den Temperaturen, die gegenwärtig locker die 30°-Celsius erreichen, dass wir Sommer haben. Mit den steigenden Temperaturen einher geht ein erhöhter Flüssigkeitsbedarf. Auch wenn vermutlich einfaches Leitungswasser der effektivste (und dazu auch noch preiswerteste) Durstlöscher ist, trinke ich doch auch mal ein kühles Bier. Allerdings habe ich ein kleines Problem mit dem Alkoholgehalt, ein Bier in der Nachmittagshitze provoziert bei mir nahezu automatisch Kopfschmerzen. Daher greife ich gern zu alkoholfreiem Bier.[ad name=“HTML“]
Wenn man sich entsprechende Produkte allerdings näher ansieht, dann stellt man fest dass der Begriff alkoholfrei im wortwörtlichen Sinn nicht zutreffend ist. Lebensmittelrechtlich ist es nämlich erlaubt, ein Bier mit bis zu 0,5 Vol% als alkoholfrei zu bezeichnen. Lediglich für Biere mit der Kennzeichnung ohne Alkohol dürfen wirklich gar keinen enthalten.
Übrigens enthalten auch andere Getränke, von denen man landläufig annimmt, dass sie keinen Alkohol enthalten, doch welchen, bzw. es besteht zumindest die Möglichkeit. So können (und dürfen) Fruchtsäft bis zu 0,4 Vol% Alkohol enthalten, bei Traubensäften dürfen es sogar 1,0 Vol% sein. Solche Anteile sind bei natürlichen und auch sorgfältigen Herstellungsprozessen unvermeidbar, denn Früchte sind von Natur aus mit Hefe behaftet, die dafür verantwortlich sind, dass der in den Früchten natürlich auch enthaltene Fruchtzucker zu Alkohol vergoren wird.